Landgericht Arnsberg

Nach der Errichtung eines preußischen Hofgerichts 1816 wurde zunächst der Landsberger Hof (ehemaliges Adelspalais in der Arnsberger Altstadt) Sitz der Einrichtung. Auf längere Sicht erwies sich das Gebäude aber als ungeeignet und die Berliner Oberbaudeputation unter Leitung von Karl Friedrich Schinkel hielt 1838 einen Umbau für zu kostspielig. Nicht zuletzt auch um die Stadtentwicklung zu fördern, entschloss sich die Oberbaudeputation für einen Neubau auf fast unbebauten Gelände jenseits der Ruhr. Der Stadterweiterungsplan wurde trotz Bedenken von Arnsberger Juristen – die den weiteren Weg scheuten – vom Innenministerium 1840 genehmigt. Das Gebäude selbst wurde von einem Schüler Schinkels im klassizistischen Stil entworfen. Der Bau begann noch im Jahr 1840 und war 1842 abgeschlossen. Das Landgericht gilt als bauliches Exponat des gesamten Stadtviertels, bildet den Kern der sogenannten „Friedrichsstadt“ und war die Keimzelle der zweiten Stadterweiterung im 19. Jahrhundert.