ßber den zweiten Rittersitz bei Meinerzhagen werden erst im Jahre 1621 urkundliche Eintragungen gefunden. In dieser Urkunde wird es vom Kurfürsten von Brandenburg als Rittergut anerkannt. Der damalige Besitzer war Friedrich von Neuhoff gen. Ley.
Listringhausen befindet sich im Privatbesitz und ist nicht zu besichtigen.