Im Jahre 1300 erste urkundliche Erwähnung.
Die Kornmühle war mit einem hoheitlichen
Bannrecht belegt, das heißt alle Einwohner
des Stadtgebietes von Menden und seines
Kirchspiels, Böingsen, Halingen, Holzen,
Oesbern, Schwitten, Sümmern und
Wimbern mußten ihr Korn auf der
Schloßmühle mahlen lassen.