Vor den Toren Meckenheims liegt der Staatsforst Kottenforst, der heute vor allem als Wander- und Erholungsgebiet dient. Er schließt sich im Südwesten unmittelbar an das Bonner Stadtgebiet an und „verbindet sich im Nordwesten mit den rekultivierten Flächen des rheinischen Braunkohletagebaues und ergibt zusammen mit ihnen den 26.976 ha großen Naturpark Kottenforst-Ville. 1973 konnte der Kottenforst das seltene Fest eines tausendsten Geburtstags feiern, denn schon am 25. Juli 973 wurden seine Grenzen und das Jagdrecht der Kölner Kirche übertragen“. (Klaus Grewe: Der eiserne Mann im Kottenforst)
Für die Vorfahren der heutigen Meckenheimer, Merler oder Lüftelberger war der Kottenforst jedoch als Lieferant von Bau- und Brennholz äußerst wichtig. Außerdem nutzten sie die Früchte der Bäume zur Schweinemast. Erzbischof Anno, der 1064 die Siegburger Abtei gründete, schenkte ihr, neben vielen anderen Gütern, auch den Kottenforst. Jahrhundertelang blieben nun die jeweiligen Äbte zu Siegburg Grundherren des großen Waldgebietes. Um seine Rechte zu schützen, zeichneten Grundherren diese in sogenannten Weistümern auf. Zwei frühe Meckenheimer Weistümer sind aus den Jahren 1550 und 1566 überliefert, welche von der Abtei Siegburg und dem Mariengradenstift als einem der örtlichen Grundherren gemeinsam erlassen wurde. Auf dem abteilichen Gut Muffendorf wurde regelmäßig ein Waldgericht abgehalten.
Die Besitzer der Güter Odenhausen, Münchhausen und zweier Höfe in Friesdorf, hatten auf die Einhaltung der Rechte der Siegburger Abtei zu achten. Aber nicht jeder folgte ihren Anweisungen. Es war beispielsweise der Herr des Schlosses Gudenau, der auch Grundherr in Merl war, welcher sich überreichlich Bau- und Brennholz aus dem Wald holte. Es kam zu langen Streitigkeiten, die erst 1663 ein Ende fanden, als Walbott zu Gudenau Odenhausen kaufte und nun selbst für die Aufrechterhaltung der Waldordnung zuständig war. Die Abtei Siegburg verkaufte schließlich den Wald im 17. Jahrhundert an den Kölner Erzischof. Der versuchte auf dem Muffendorfer Waldgericht u.a. den Einwohnern von Lüftelberg und Merl das Nutzrecht am Wald zu verweigern, was jedoch nicht gelang.